Kompetent.
Im Versicherungsrecht und darüber hinaus.
Im Versicherungsrecht und darüber hinaus.
Versicherungsverträge sind oft komplex, Ansprüche schwer durchzusetzen. Mit unserer Expertise im Versicherungsrecht setzen wir uns gezielt für Ihre Interessen ein – ob bei der Durchsetzung berechtigter Schadensansprüche, der Prüfung von Versicherungsbedingungen oder bei Konflikten mit Versicherungen. Verlassen Sie sich auf fundierten juristischen Beistand, um Ihren Anspruch auf finanzielle Sicherheit durchzusetzen.



Vielfältig.
In allen Bereichen des Versicherungsrechts.
Wenn Versicherungen Leistungen verweigern oder kürzen, braucht es Durchblick und Entschlossenheit. Unsere Spezialisten im Versicherungsrecht begleiten Sie bei allen Fragen rund um Hausrat-, Kfz- oder Lebensversicherungen und vielen weiteren Sparten. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Sie vor Gericht und im direkten Austausch mit Versicherungen vertritt – professionell, effektiv und ergebnisorientiert.
Die Arbeitnehmer sind in Deutschland bei eintretender Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit über das gesetzliche Versicherungssystem zum Teil abgesichert. Dies gilt vor allem für die angestellten Beschäftigten. Selbstständige haben diesen Versicherungsschutz über die gesetzlichen Versicherungen häufig nicht oder nur stark eingeschränkt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen, da sie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit absichern muss.
Die Ursachen einer Berufsunfähigkeit können vielschichtig sein. Die häufigste Ursache findet sich zwischenzeitlich in psychischen Erkrankungen. Dahinter folgen Krebserkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats („Rücken“), Unfälle und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wie in den anderen Versicherungssparten auch, bedeutet allerdings der Umstand, dass man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, nicht, dass dann automatisch auch die entsprechende Versicherungsleistung gewährt wird. Im Fall der Fälle müssen Anträge gestellt werden, sind Formalien einzuhalten etc. Die Versicherungen werfen hier viele Fragen auf:
- Liegt überhaupt Berufsunfähigkeit vor? Auf welches Berufsbild ist abzustellen?
- Muss sich der Versicherungsnehmer auf eine andere Tätigkeit verweisen lassen?
- Hatte der Versicherungsnehmer bei Antragstellung falsche Angaben gemacht?
- Wurden vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen begangen?
- Anfechtung/Rücktritt oder Kündigung des Vertrages durch den Versicherer?
- Ordnungsgemäße Belehrung durch den Versicherer?
Die Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut vor Schäden, die durch verschiedene Gefahren entstehen können. Vom Möbelstück bis zum Elektronikgerät: Ihr gesamter Hausrat wird gegen unvorhergesehene Risiken abgesichert.
Aufgabe der Hausratversicherung:
Die Hausratversicherung greift bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Sie sorgt dafür, dass der Versicherte nach einem Schaden finanziell entschädigt wird, um seinen Hausrat zu ersetzen oder zu reparieren.
Versicherte Risiken:
- Feuer und Explosion: Absicherung bei Brandschäden
- Leitungswasserschäden: Wasserschäden durch geplatzte Rohre oder undichte Leitungen
- Einbruchdiebstahl: Ersatz für gestohlene Gegenstände
- Sturm und Hagel: Schäden durch extreme Wetterereignisse
Mögliche Probleme und anwaltliche Unterstützung:
Probleme treten häufig auf, wenn der Versicherer die Höhe des Schadens bestreitet oder versucht, die Versicherungsleistung zu kürzen, indem er eine Mitschuld des Versicherten behauptet, beispielsweise durch unsachgemäße Sicherungsmaßnahmen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann hier helfen, indem er die genaue Schadensbewertung überprüft und im Streitfall die Forderungen des Versicherungsnehmers durchsetzt.
Die Kfz-Kaskoversicherung bietet Schutz für Ihr Fahrzeug bei Schäden, die über die Haftpflichtversicherung hinausgehen. Sie sichert Ihr Auto bei Eigenverschulden oder Schäden durch Dritte ab.
Aufgabe der Kfz-Kaskoversicherung:
Es wird zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden. Während die Teilkasko Schäden durch Feuer, Diebstahl, Glasbruch und Sturm deckt, schützt die Vollkasko auch bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus.
Versicherte Risiken:
- Teilkasko: Schutz bei Diebstahl, Feuer, Wildschäden, Glasbruch und Naturereignissen
- Vollkasko: Zusätzliche Absicherung bei Eigenverschulden und Vandalismus
Mögliche Probleme und anwaltliche Unterstützung:
Die Kfz-Kaskoversicherung lehnt häufig Schäden ab, indem sie argumentiert, dass diese auf „Grobe Fahrlässigkeit“ oder „Vorsatz“ zurückzuführen sind. In diesen Fällen kann ein Fachanwalt den genauen Schadenhergang untersuchen und gegen die Ablehnung der Versicherung vorgehen.
Statistisch gibt es mehr zugelassene Kraftfahrzeuge als Einwohner im Lande. Millionen von Fahrzeugen werden jeden Tag im Straßenverkehr bewegt. Dies führt zwangsläufig zu Unfällen, Fahrzeug- und Personenschäden. Aus diesem Grunde ist die Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Pflichtversicherung. Ohne diese Versicherung darf ein Kraftfahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung soll Schäden abdecken und ausgleichen, die dem Unfallgegner durch das eigene Verhalten zugefügt wurden. Es geht also um den Ersatz von Fremdschäden.
Oftmals wird das eigene Fahrzeug beschädigt, ohne dass ein anderer mitgewirkt hat (Sturmschäden, Wildunfall etc.). Diese Eigenschäden abzusichern, werden Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen angeboten. Diese Versicherungen sind nicht Pflicht, aber sehr sinnvoll, weshalb sie auch millionenfach abgeschlossen werden. Tritt dann der Versicherungsfall ein, kommt es häufig zu Streitigkeiten darüber, ob der Schaden überhaupt erstattungsfähig ist und in welcher Höhe Schadenersatz geleistet wird.
Im besonderen Blickfeld der Versicherungen sind hierbei die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. In den Versicherungsverträgen ist – unabhängig von den sonstigen gesetzlichen Regelungen – oftmals genau beschrieben, wie sich der Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalles zu verhalten hat. Verstößt er gegen derartige Verhaltensregeln (Obliegenheitsverletzungen), drohen Konsequenzen, die bis zur Versagung der Versicherungsleistung führen können.
Ein Schwerpunkt der Obliegenheitsverletzungen liegt im Bereich Alkoholgenuss und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht). Hierbei werden Versicherungsleistungen gekürzt oder gänzlich versagt. Die Versicherungen müssen unter bestimmten Umständen zwar die Schäden anderer Unfallbeteiligten ausgleichen, holen sich diese Schadenersatzleistungen aber wieder vom Versicherungsnehmer, dem sie die Obliegenheitsverletzungen vorwerfen (Regress). Oftmals sind diese Regressforderungen rechtlich nicht begründet oder die Kürzungen bzw. Rückforderungen überhöht.
Die Krankentagegeldversicherung bietet eine Absicherung, wenn Sie durch Krankheit arbeitsunfähig werden und Ihr Einkommen wegfällt. Sie schließt die Lücke, die die gesetzliche Krankenversicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit lässt.
Aufgabe der Krankentagegeldversicherung:
Die Versicherung zahlt ein festgelegtes Tagegeld, das den Verdienstausfall während der Krankschreibung auffängt.
Einzelleistungen:
- Tagegeldzahlung: Auszahlung eines täglichen Betrags ab einer bestimmten Krankheitsdauer
- Lohnersatz: Sicherstellung der finanziellen Existenz bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Mögliche Probleme und anwaltliche Unterstützung:
Streitigkeiten ergeben sich häufig über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder über die Höhe des ausgezahlten Tagegeldes. Versicherer argumentieren oft, dass die Arbeitsunfähigkeit früher endete, als vom Versicherten angegeben. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann die medizinischen Gutachten prüfen und rechtlich argumentieren, um den Anspruch auf das Tagegeld zu sichern.
Die Lebensversicherung bietet einen finanziellen Schutz für Ihre Hinterbliebenen oder eine Altersvorsorge für Sie selbst. Sie wird entweder als Risikolebensversicherung oder kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen.
Aufgabe der Lebensversicherung:
Die Lebensversicherung sorgt im Todesfall dafür, dass Ihre Angehörigen finanziell abgesichert sind. Alternativ kann sie auch zur Vorsorge im Alter dienen.
Versicherte Leistungen:
- Todesfallschutz: Auszahlung der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen im Todesfall
- Kapitalaufbau: Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird die Versicherungssumme bei Erleben des Vertragsendes ausgezahlt
- Altersvorsorge: Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung
Mögliche Probleme und anwaltliche Unterstützung:
Probleme bei Lebensversicherungen treten oft bei der Auszahlung der Versicherungssumme auf, sei es aufgrund von Unklarheiten bei den Versicherungsbedingungen oder bei der Frage, ob der Todesfall unter die Bedingungen der Versicherung fällt. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann hierbei helfen, Ansprüche durchzusetzen und Unklarheiten in den Bedingungen zu klären.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, da sie vor den finanziellen Folgen schützt, wenn Sie unabsichtlich Dritten einen Schaden zufügen.
Aufgabe der privaten Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie durch Unachtsamkeit oder Missgeschick Sachschäden oder Personenschäden verursachen. Die Versicherung übernimmt die finanziellen Folgen, wenn Sie für diese Schäden haftbar gemacht werden.
Einzelleistungen:
- Personenschäden: Übernahme von Heilkosten, Schmerzensgeld und eventuellen Rentenzahlungen
- Sachschäden: Erstattung für beschädigtes Eigentum Dritter
- Vermögensschäden: Schutz vor Ansprüchen, die durch die Beschädigung von Eigentum oder Personen entstehen
Mögliche Probleme und anwaltliche Unterstützung:
Ein häufiger Streitpunkt ist, ob die Versicherung den Schaden als fahrlässig oder vorsätzlich verursacht einstuft. Versicherer versuchen oft, die Schadensregulierung zu verweigern, indem sie behaupten, der Schaden sei durch grobe Fahrlässigkeit entstanden. Ein Fachanwalt kann hier klären, ob der Versicherer tatsächlich leistungsfrei ist, und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet eine maßgeschneiderte Absicherung für gesundheitliche Risiken, die sich deutlich von der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet. Sie stellt eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar und bietet individuelle Leistungen, die an die spezifischen Bedürfnisse der Versicherten angepasst werden können.
Aufgabe der PKV:
Die PKV deckt medizinische Kosten wie Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte ab. Sie ermöglicht den Versicherten, auf ein höheres Leistungsniveau zurückzugreifen, zum Beispiel durch:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus
- Höhere Kostenerstattung bei Zahnersatz
- Alternative Heilmethoden
Versicherte Leistungen:
- Arzt- und Krankenhauskosten: Übernahme von ambulanten und stationären Behandlungen
- Medikamente und Heilmittel: Erstattung verschriebener Medikamente und Hilfsmittel
- Zahnbehandlung und Zahnersatz: Größerer Leistungsumfang als bei der gesetzlichen Krankenversicherung
- Präventivleistungen: Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitschecks
Mögliche Probleme und anwaltliche Unterstützung:
Bei der PKV kommt es oft zu Auseinandersetzungen darüber, ob bestimmte Behandlungen oder Medikamente übernommen werden. Häufig bestreiten die Versicherer die medizinische Notwendigkeit oder berufen sich auf Ausschlussklauseln im Vertrag. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann den Vertrag prüfen und die medizinischen Notwendigkeiten rechtlich durchsetzen, indem er die Argumentation des Versicherers anfechtet und auf eine Erstattung pocht.
Aufgabe der privaten Unfallversicherung ist es, die Absicherungslücken abzudecken, die sich aufgrund eines Unfallereignisses ergeben. Vielen ist nicht bewusst, dass die gesetzliche Unfallversicherung nur bestimmte Unfallereignisse und deren Folgen schützt, in der Regel nur die Unfälle, die bei der Arbeit oder in der Schule verursacht werden. Fast 80 % der Unfälle ereignen sich aber nicht bei der Arbeit oder in der Schule, sondern im Straßenverkehr, im Haushalt oder in der Freizeit. Gerade für diese Bereiche bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz. Umso wichtiger ist es, dass die Konsequenzen derartiger privater Unfälle durch eine private Unfallversicherung geschützt sind.
Im Rahmen der privaten Unfallversicherungen werden viele finanzielle Unterstützungsleistungen angeboten, die die Folgen eines Unfallereignisses deutlich abmildern können. Das übliche Leistungsspektrum von privaten Unfallversicherungen stellt sich häufig wie folgt dar:
- Krankentagegeld
- Krankenhaustagegeld
- Personenbergung
- Sofortleistungen bei schweren Verletzungen
- Kosmetische Operationen
- Genesungsgeld
- etc.
Aber auch wenn Sie über eine private Unfallversicherung verfügen, kommt es häufig zu Streitpunkten. Die „Klassiker“ sind hierbei:
- Liegt überhaupt ein Unfallereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen vor?
- Besteht aufgrund eines Unfallereignisses Invalidität?
- Wurden die Ansprüche fristgerecht angemeldet?
- Ist der Invaliditätsgrad zutreffend berechnet?
- Ist die Versicherungsleistung richtig berechnet?
Die Rechtsschutzversicherung bietet finanzielle Absicherung, wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und Gutachter in versicherten Bereichen des Lebens.
Aufgabe der Rechtsschutzversicherung:
Diese Versicherung schützt Sie in verschiedenen rechtlichen Lebensbereichen und hilft Ihnen dabei, Ihr Recht durchzusetzen. Zu den typischen Rechtsgebieten, die abgesichert sind, gehören:
- Verkehrsrecht: Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall
- Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklagen und Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
- Mietrecht: Konflikte mit dem Vermieter
- Privatrecht: Allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten, z.B. bei Kaufverträgen
Einzelleistungen:
- Anwaltskosten: Übernahme der Kosten für den Rechtsbeistand
- Gerichtskosten: Deckung der Gerichtskosten
- Gutachterkosten: Übernahme der Kosten für Sachverständige
- Mediation: Kosten für außergerichtliche Streitschlichtung
Mögliche Probleme und anwaltliche Unterstützung:
Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Versicherungsfall rechtzeitig eingetreten ist oder ob der Fall bereits vor Vertragsabschluss bekannt war. Rechtsschutzversicherungen berufen sich oft auf sogenannte „Vorvertraglichkeit“ oder „Ausschlüsse bestimmter Risiken“. Ein Fachanwalt kann in solchen Fällen helfen, den Beginn des Versicherungsfalls klar zu definieren und den Leistungsanspruch zu sichern.
Der Urlaub soll Erholung bieten, ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Die Enttäuschung ist umso größer, wenn der Urlaub aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse nicht angetreten werden kann, storniert werden muss.
Die Deutschen lassen sich ihren Urlaub einiges kosten. Dementsprechend hoch können die finanziellen Einbußen sein, wenn der Urlaub nicht angetreten werden kann. Die Veranstalter verlangen hierbei – oftmals rechtlich zulässig – hohe Stornokosten. Hier setzt die Reiserücktrittskostenversicherung an. Sie soll die Stornokosten so weit wie möglich ersetzen.
Die klassischen Ereignisse, die zur Stornierung der Reise führen, sind:
- Schwere, unerwartete Erkrankung
- Schwere Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
- Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Doch auch falls Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, werden die Stornokosten nicht automatisch übernommen, folgt häufig ein Streit mit der Versicherung. Streitpunkte sind hierbei häufig:
- War die Erkrankung unerwartet?
- Sind die Mitreisenden überhaupt versichert?
- Liegt eine beruflich oder dienstlich veranlasste Reise vor (nicht versichert)?
- Wurden die Formalien bei der Geltendmachung von Ansprüchen eingehalten?
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen. Besonders bei hohen Reparaturkosten ist dieser Schutz unverzichtbar.
Aufgabe der Wohngebäudeversicherung:
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an der Substanz Ihrer Immobilie, wie Wände, Dach und fest installierte Bestandteile (z. B. Einbauküche), ab. Sie sorgt dafür, dass bei größeren Schäden das Gebäude wiederhergestellt wird, ohne dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Versicherte Gefahren:
- Feuer: Absicherung bei Brandschäden am Gebäude
- Leitungswasser: Schutz vor Wasserschäden durch geplatzte Rohre oder undichte Leitungen
- Sturm und Hagel: Absicherung gegen wetterbedingte Schäden
- Elementarschäden (optional): Erweiterter Schutz bei Naturereignissen wie Überschwemmungen
Mögliche Probleme und anwaltliche Unterstützung:
Schwierigkeiten ergeben sich oft bei der Frage, ob der Schaden durch einen versicherten Umstand verursacht wurde. Versicherer berufen sich häufig auf die sogenannten „Ausschlussklauseln“. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann diese Ausschlüsse prüfen und klären, ob der Versicherer zu Recht die Leistung verweigert oder reduziert.
Die Zahnzusatzversicherung ergänzt den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung und bietet höhere Erstattungen für Zahnersatz und Zahnbehandlungen.
Aufgabe der Zahnzusatzversicherung:
Sie deckt die Kosten für Zahnersatz, Implantate, Inlays und andere teure zahnmedizinische Leistungen ab, die nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden.
Einzelleistungen:
- Zahnersatz: Erstattung eines hohen Prozentsatzes der Kosten für Brücken, Kronen und Implantate
- Prophylaxe: Übernahme von Kosten für professionelle Zahnreinigungen
- Kieferorthopädie: Absicherung von kieferorthopädischen Maßnahmen, vor allem bei Kindern
Mögliche Probleme und anwaltliche Unterstützung:
Versicherer verweigern oft die Übernahme der Kosten, indem sie behaupten, dass eine bestimmte zahnmedizinische Behandlung nicht notwendig oder nicht im Vertrag gedeckt ist. Ein Fachanwalt kann diese Klauseln interpretieren und die Kostenübernahme durchsetzen.



Bei uns zählt digital. Damit Sie mit uns effizient kommunizieren können und Verfahren vor Gericht beschleunigt werden.

